Bis zu ihrem Ende befasste sich die DDR-Justiz gemäß Verfassungsauftrag intensiv mit der Strafverfolgung der NS-Täter. Auch Verfahren gegen inzwischen in der BRD bestens integrierte Amtsträger wie Oberländer oder Globke wurden angestrengt. 1990 wurden alle noch laufenden Ermittlungen an die Bundesanwaltschaft übergeben — und verkümmerten dort vielfach zu Karteileichen. Erstmals sind nun alle abgeschlossenen Verfahren in einem Band dokumentiert — ein einzigartiges, detailliertes Kompendium.